17 September, 2012

Nicht in meinem Namen

Die Aufführung eines Filmes zu verbieten, weil er der (beliebige) Anlass für „spontane” Ausbrüche „islamischen Volkszorns” war, halte ich für falsch und gefährlich. Um so mehr, als keiner derer, die das Verbot fordern, den Film gesehen haben kann, ja seine Existenz abseits eines kruden Trailers überhaupt in Frage steht.

Das Ziel, mit Zensur im Innern aussenpolitisches Appeasement zu betreiben, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und gibt den taktischen Spielen der Provokateure auf beiden Seiten recht. Die Notwendigkeit neuer „Schranken der Meinungs- und Kunstfreiheit”, von der Innenminister Friedrich spricht, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Im Gegenteil wäre es angezeigt, dem Klima der Angst und Einschüchterung mit Offenheit entgegenzutreten.

Berlin, den 17.09.2012 

Christoph Hochhäusler

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